Vor üblen Abzockaktivitäten bei eBay warnt schon seit Jahren der Experte Axel Gronen, der mit ebay Dirty Tricks auch ein Buch über die nicht immer kriminellen Machenschaften einiger Internethändler geschrieben hat. Einer dieser Tricks ist die sogenannte Gebotsabschirmung, mit der jeden Monat zahlreiche eBay-Verkäufer von Käufern über den Tisch gezogen werden und ihre Artikel zu lächerlich geringen Preisen abgeben müssen.
Die Masche funktioniert wie folgt: Der Abzocker bietet mit zwei Accounts möglichst zeitgleich hohe Summen auf einen Artikel und treibt so den Preis in eine Höhe, die über den normalen Handelswert liegt. Dadurch wird die Auktion für alle anderen Interessenten uninteressant. Kurz vor Auktionsende zieht er das erste (von ihm selbst überbotene) Gebot zurück und das Höchstgebot sinkt wieder auf den niedrigen Stand zum Zeitpunkt seines Einstiegs in die Auktion und er erwirbt den Artikel zum sehr geringen Preis. Gronen zitiert in seinem Artikel einen im Jahre 2004 vor dem Landgericht Bonn (Urteil 1 O 307/04 des LG Bonn vom 12.11.2004) gelandete Abzocke dieser Art, die für den Abzocker erfolgreich verlaufen ist.
Damals hatte ein eBay-Verkäufer ein Luxus-Cabrio zum Anfangspreis von 1 Euro zur Auktion eingestellt. Beim Stand von 62 Euro stieg der Abzocker mit einem Maximalgebot von 11.900 Euro ein und wurde damit Höchstbieter beim Stand von 63 Euro. Ein "anderer" Bieter bot kurz darauf 12.000 Euro und wurde damit Höchstbieter beim Stand von 11.905,- Euro. |
Kurz vor Angebotsablauf zog der Abzocker sein erstes, inzwischen überbotenes Gebot zurück und der Auktionspreis fiel wieder auf 63 Euro. Zu diesem Schnäppchenpreis kaufte der "andere" Bieter das Liebhaberstück von BWW. Da der Verkäufer sich abgezockt sah und seinen Wagen nicht zu diesem lächerlich geringen Preis abgeben wollte, ignorierte er die eBay-Mitteilung des "erfolgreichen" Verkaufs und verkaufte den Wagen auf anderem Weg für einen realistischen Preis von 8.950 Euro an einen anderen Käufer. Daraufhin klagte der eBay-Käufer auf Schadensersatz und bekam von den Bonner Richtern 8.500,- Euro zugesprochen.
Früher griffen eBay Fachleute, die diese Masche kannten, manchmal ein. Inzwischen hat man eine Neuregelung eingeführt, die aber immer noch nicht ganz befriedigend ist. Danach kann ein Bieter in den letzten 12 Stunden einer Auktion sein Gebot nur innerhalb einer Stunde zurückziehen, was die Masche zwar etwas aufwändiger macht, aber nicht ganz verhindert. Dabei könnte eBay Gebotsabschirmungen dieser Art ganz einfach verhindern, indem nur der aktuelle Höchstbieter berechtigt ist, sein Gebot zurückzuziehen, denn die Rückziehung überbotener Gebote nutzt nur Abzockern, da seriöse Bieter dazu keine Veranlassung haben. Weitere Abschirmungen würden dann durch die neue eBay-AGB § 6 Angebotsformate und Vertragsschluss Absatz 5. Satz 3 verhindert, auf die sich die Abgezockten vor Gericht berufen könnten: "Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt." Derzeit sucht der WDR Opfer, die darüber vor der Kamera reden. |